mietwagen timisoara
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Allgemeine Bedingungen für die Vermietung eines Kraftwagens


1. DAUER DES VERTRAGS:
  Der Vertrag wird für eine minimale Zeitspanne von 48 Stunden abgeschlossen, beginnend mit dem im Vertrag erwähnten Zeit und Stunde, bis am nächsten Tag zurselben Stunde. Die ersten eine Stunden nach dem Ablauf der 48 Stunden sind kostenlos, was 1 Stunden übeschreitet wird als ganzer Tag berechnet. Die Überschreitung mit 4 Stunden des festgesetzten Abgabetermins, ohne einer verhergehender Miiteilung, mündlich oder schriftlich, zieht die Erklärung bei der Polizeibehörde des Autodiebstahls nach sich.
  Der zusätzliche Tag wird unter denselben Bedingungen wie im Vertrag berechnet, der Eigentümer hat das Recht die geschuldete Summe aus der Garantie abzurechnen.
Der Gegenwert der Mietdienste werden in Vorschuss entrichtet, und im Falle der Zahlung mit Kreditkarte wird eine Provision von 2,5% in Betracht gezogen.  In Falle der Zahlung durch Bankübertragung ist der Mieter verpflichtet dir Zahlung am Tage der Ausstellung der Rechnung auszuführen, im Gegenfall behält der Eigentümer das Recht den Vertrag zu unterbrechen bis zur Zahlung dieser ausstehenden Schuld.
  Es ist verboten das Gebiet Rumäniens zu verlassen ohne der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers. Reparaturen / Schleppen der gemieteten Autos ohne der Genehmigung des Eigentümers
2. VERPFLICHTUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN:

Der Mieter ist verpflichtet
a)-das Auto mit Sorge eines guten Eigentümers zu benutzen
b)-Inhaber eines Führungsscheines zu sein mit einem Alter von mindestens 2 Jahre                                                                   
c)-das Auto zu der im Vertrag festgesetzten Stunde und Ort zurückzubringen
d)-in Voraus die gesamte Summe der Miete für die im Vertrag festgesetzte Zeitspanne zu bezahlen.
e)-alle zusätzlichen Fahrer zu erklären                                                                                                          f)-falls das Auto in einem Strassenverhältnis einbezogen wird, muss der Mieter dem Eigentümer alle von der Polizeibehörde ausgestellten Befunddokumente händigen, im Falle deren Verlust wird der Mieter den Gegenwert des ganzen Schlüsselsatzes decken
g)-das Auto nicht weiter vermieten
h)-nicht Passagiere oder Güter gegen Kost zu transportieren
i)-nicht mehr Personen als die im Fahrbrief erwähnte Personenanzahl zu transportieren           
j)-das Auto nicht in Autorennen, off-road Ereignisse oder Jagdtätigkeiten verwenden
k)-nicht das Auto zu anderen Zwecken als die für die das Auto hergestellt wurde zu benutzen, also in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Herstellers
l)-das Auto gereinigt zurückbringen, im Gegenfall wird dieser zu einer Steuer von 10 EUR verpflichtet
      2.    Der Mieter muss gänzlich alle Schäden als Ergebnis der folgenden Ereignissen zu decken:

1.hat das Auto unter Einfluß des Alkohols oder Drogen gefahren
2.im Falle des Autodiebstahls, zusammen mit dem Befund (Protokoll) ausgestellt von der Polizeibehörde, der Mieter übergibt nicht die Urkunden und Schlüsseln des Autos
3.die Beschädigung des Autos geschah zur Zeit des Übergangs eines Tunnels oder Bahnüberquährung.
4Beschädigung des Getriebes
  5.die Beschädigung des Autos als Folge des Eintritts einer überfluteten Zone oder der Überquährung von Flüsse
6.falls der Unfall vorbedacht war 
7.falls nicht Art 2, Buchstabe A und B eingehalten werden
8.Der Mieter ist verpflichtet eine Garantie zwischen 300-500 EUR abzulegen,in Zusammenhang mit dem vermietenen  Fahrzeugtyp 
              Diese ist gänzlich rückzahlbar am Datum der Beendigung des gegenwärtigen Vertrags und bildet Selbstbehalt des Mieters im Falle einer der folgenden Schäden:

1.das Auto weist Beschädigungen als Ergebnis aus Schuld oder Nachlässigkeit des Mieters auf
2.zur Zeit der Abgabe des Autos stimmt der technische Stand nicht mit dem Stand zur Zeit der Übernahme von Seite des Mieters überein, als Ergebnis der nichtentsprechenden Benutzung.
3.im Falle der Nichteinhaltung des Art 2, Buchstabe A und B.
4.im Falle des Verlustes der Urkunden oder der Schlüsseln des Autos
5.im Falle der Beschädigung der Polsterung des Autos oder anderer Innenraumelemente des Autos.

3. VERPFLICHTUNGEN DES EIGENTÜMERS:
  Der Eigentümer verpflichtet sich das Auto Gegenstand des Vertrags zur Verfügung des Mieters zu stellen, in gutem Funktionierungsstand und gemäß der gesetzlichen technischen Vorschrif
  Die FULL-CASCO und die RCA Versicherungen sind im Preis eingeschlossen und sind Verpflichtungen des Eigentümers


4. STEUER:
  Der Mieter ist verpflichtet in Voraus die ganze Zeitspanne erwähnt im Mietvertrag zu bezahlen.
  Der Mieter verpflichtet sich das Auto mit der abgenommenen Brennstoffmenge zurückzuliefern, im Gegenfall wird er zur Zahlung von 1,5 EUR/Liter verpflichtet
  Die erlaubte Km-Grenze ist von 300 Km / Tag. Falls diese Grenze überschritten wird werden die zusätzlichen Km mit 0.10 EUR / Km berechnet.
  Die Abgabe oder Übernahme der Autos am Flughafen Temeswar wird mit 10 EUR zuberechnet. 
  Alle Kosten bezüglich der Benutzung des Autos (Strassensteuer, Parksteuer, Strafzahlungen, usw.) werden 100% von dem Mieter gedeckt


5. DER VERTRAG ENDET:
  Nach Auslauf der Zeitspanne festgesetzt im Vertrag, durch Übergabe des Autos
  Nach Auslauf der Verlängerung der Zeitspanne des Vertrags, gemäß eines neuen Vertrags ausgestellt bei der Beendigung des gegenwärtigen Vertrags, durch Übergabe des Autos.


6. HÖHERE GEWALT
Jedes Ereignis unabhängig von dem Willen der Parteien, nach dem Unterschriftsdatum des Vertrags und die die Ausführung dessen anhaltet wird als höhere Gewalt betrachtet und befreit von Verantwortung die Seite die dieses Ereignis aufruft
Es werden als höhere Gewalt, im Sinne dieser Klausel, die Ereignisse wie Krieg, Revolution, Fluten, Embargo betrachtet.


7. RECHTSSTREITIGKEITEN:
Die Vertragsparteien stimmen zu dass die Rechtsstreitgkeiten als Ergebnis der Interpretierung und Ausführung des gegenwärtigen Vertrags die nicht auf freundlicher Weise gelöst werden können, dem Gericht der Stadt Temeswar zur Lösung vorgestellt werden.